Statuten

Statuten 

vom 26. März 1969 mit Änderungen vom 21. März 1987 und 23. März 2012.

Die in diesen Statuten verwendeten Formulierungen gelten für beide Geschlechter.

 

Art. 1  Name, Sitz, Rechtsform

Die am 26. März 1969 gegründete «Freisinnige Partei Lindau», später «Freisinnig-Demokratische Partei Lindau», seit dem Jahre 2009 «FDP. Die Liberalen Lindau» ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ZGB mit Sitz in Lindau.

Sie ist Mitglied der FDP. Die Liberalen des Bezirks Pfäffikon, des Kantons Zürich und somit auch der FDP. Die Liberalen der Schweiz. Deren Grundsätze sind für die FDP Lindau wegleitend.

 

Art. 2  Zweck

Die FDP. Die Liberalen Lindau bezweckt den Zusammenschluss der liberal denkenden, in der politischen Gemeinde Lindau (Lindau, Tagelswangen, Grafstal, Winterberg) wohnhaften Bürgern und Bürgerinnen aller Berufsstände, Schichten und Bekenntnisse zur Verbreitung, Pflege und Förderung des liberalen Gedankengutes. Sie strebt eine wirksame Vertretung der freisinnig-demokratischen Interessen in der Gemeindepolitik an.

Sie setzt sich für liberale lokale Anliegen im Kanton ein.

Sie schlägt Kandidaten für die Wahlen in Behörden und Parteiämter der Gemeinde, des Bezirks und des Kantons vor.

 

Art. 3  Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann durch Schweizerbürger und Schweizerbürgerinnen erworben werden, die sich zu den allgemeinen politischen Grundsätzen der FDP. Die Liberalen bekennen. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand, wobei der Rekursweg über die Parteiversammlung offen steht. Die Aufnahme ist dem Mitglied schriftlich unter Hinweis auf die Statuten zu bestätigen.

 

Art. 4  Austritt / Ausschluss

Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Erklärung an den Präsidenten / die Präsidentin erfolgen. Mitgliederbeiträge sind bis Ende des laufenden Rechnungsjahres geschuldet. Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.

Wer die Interessen der Partei verletzt, kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss kann innert 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Vorstandsbeschlusses ebenfalls schriftlich an eine Parteiversammlung rekuriert werden. Diese entscheidet endgültig.

 

Art. 5  Organisation

Die Organe der Ortspartei sind:

  •   die Generalversammlung
  •   die Parteiversammlung
  •   der Vorstand
  •   die Kontrollstelle

 

Art. 6  Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der FDP. Die Liberalen Lindau. Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich im Frühjahr statt. An ihr sind nur Mitglieder der FDP. Die Liberalen Lindau stimmberechtigt. Der Generalversammlung obliegt:

  •   Sie nimmt den Jahresbericht entgegen.
  •   Sie genehmigt die Jahresrechnung.
  •   Sie setzt den Jahresbeitrag fest.
  •   Sie wählt für die Dauer von zwei Jahren:
        den Präsidenten
        die Mitglieder des Vorstandes
        zwei Mitglieder für die Kontrollstelle (Rechnungsrevisoren)
        einen Delegierten für die Kantonalpartei
        Delegierte für die Bezirkspartei (Anzahl gemäss Statuten der Bezirkspartei)

 

Art. 7  Parteiversammlung

Die Parteiversammlung wird vom Vorstand einberufen. Sie befasst sich insbesondere mit:

  •   wichtigen politischen Angelegenheiten der Gemeinde, des Bezirks und Kantons
  •   der Aufstellung von Wahlvorschlägen

 

Art. 8  Vorstand

Der Vorstand zählt mit Einschluss des Präsidenten drei bis sieben Mitglieder. Er konstituiert sich selbst. Dem Vorstand obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  •   Wirksame Vertretung der Parteiinteressen
  •   Durchführung der Versammlungsbeschlüsse
  •   Aufstellung des Tätigkeitsprogramms
  •   Vorbereitung der Wahl- und Abstimmungsgeschäfte
  •   Bezeichnung der Delegierten für die Delegiertenversammlungen der Bezirks- und Kantonalpartei
  •   Kontaktpflege mit den Mitgliedern, Behördenvertretern und anderen Parteiinstanzen
  •   Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
  •   Führung der Vereinsrechnung (Kassier/in)
  •   Führung des Mitgliederverzeichnisses
  •   Mitgliederwerbung

 

Art. 9  Kontrollstelle

Die Generalversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren/-revisorinnen, welche nicht der Parteileitung angehören dürfen, für die Amtsdauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist möglich. Sie prüfen die Jahresrechnung und stellen der Generalversammlung schriftlich Bericht und Antrag.

 

Art. 10  Rechnungswesen

Die Einnahmen bestehen aus den ordentlichen Jahresbeiträgen der Mitglieder und aus freiwilligen Spenden. Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Für die Verbindlichkeiten der Ortspartei haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

Art. 11  Abstimmungen und Wahlen

Bei Abstimmungen und Wahlen ist die einfache Stimmenmehrheit der abstimmenden Mitglieder massgebend. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. In einer Generalversammlung oder Parteiversammlung kann geheime Abstimmung oder geheime Wahl beantragt werden. Auch hierüber entscheidet die einfache Mehrheit der Abstimmenden. Der Vorstand kann in dringenden Fällen auf dem Korrespondenzweg (Brief oder E-Mail) beschliessen.

 

Art. 12  Statutenänderungen

Statutenänderungen können jederzeit durch die Generalversammlung mit einfachem Stimmenmehr beschlossen werden, sofern die Abänderungsanträge vom Vorstand vorberaten und die Statutenrevision mit der Einladung zur Generalversammlung angekündigt worden ist.

 

Art. 13  Auflösung

Die Auflösung der Ortspartei kann durch die Generalversammlung beschlossen werden. Sie bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln aller Stimmberechtigten der Generalversammlung.

Im Falle einer Auflösung wird das Vermögen der FDP. Die Liberalen des Bezirks Pfäffikon treuhänderisch für eine allfällige neue Ortspartei übergeben. Kommt es innerhalb von zehn Jahren nicht zu einer Neugründung, fällt das Vermögen der Bezirkspartei zu.

 

Art. 14  Inkraftsetzung

Die vorliegenden Statuten wurden an der Generalversammlung vom 23. März 2012 genehmigt.
Sie treten sofort in Kraft und ersetzen diejenigen vom 21. März 1987 sowie sämtliche zwischen-zeitlichen Nachträge und Änderungen.

 

Lindau, 23. März 2012

FDP. Die Liberalen Lindau
 

Der Präsident                    Die Vizepräsidentin
Max Kehl                             Susi Klaus